
Brand- & Rauchschutztüren
Vorbeugender Feuerschutz ist gut, Feuerschutztüren vom Profi sind besser! Sie sichern und schützen Menschen und Dinge zu Hause, in Betrieben oder öffentlichen Gebäuden.
Brandschutztüren (oder Feuerschutztüren) sind ein wichtiger Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Eine Brandschutztür wird vom Gesetzgeber ganz klar gefordert, um die Risiken für Menschenleben in einem Brandfall zu reduzieren. Brandschutztüren erfüllen den Zweck, Feuer zurückzuhalten bis das Gebäude geräumt bzw. evakuiert wurde. Sie schließen die notwendigen Öffnungen von feuerhemmenden bzw. feuerbeständigen Trenn- und Brandschutzwänden. Eine wichtige Eigenschaft von Brandschutztüren ist, dass sie selbstschließend sind.
Der Betreiber eines Gebäudes muss darauf achten, dass die Brandschutztür durch eine CE-Kennzeichnung sowie ein Zulassungsschild gekennzeichnet ist. Dieses Zulassungsschild muss u.a. folgende Angaben wiedergeben:
- Hersteller der Brandschutztür
- Feuerwiderstandsklasse
- Angaben zur Überwachung
- Jahresangabe der Herstellung
Ohne dieses Zulassungsschild betrachtet der Gesetzgeber die Tür nicht als ordnungsgemäß zugelassene Brandschutztür.
Rauchschutztüren
Eine Brandschutztür schließt in erster Linie Feuer (Feuerabschluss) aus, bei Bedarf aber auch Feuer und Rauch. Der Rauchabschluss ist jedoch nicht zwingend die primäre Aufgabe einer Brandschutztür. Hierfür gibt es Rauchschutztüren (RS-Tür), die sich von der Brandschutztür so unterscheiden, dass sie nur die Rauchentwicklung im Gebäude für eine gewisse Zeit aufhalten. Oft ist das sogar mehr Wert, denn Rauch breitet sich schneller aus und ist meist lebensgefährlicher als Feuer.
Rauchschutztüren sind im Grunde Standard-Mehrzwecktüren, die mit Dichtungssystemen und Schwellen ergänzt werden. Sie sind genauso wie Brandschutztüren selbst abschließend. An welchen Stellen im Gebäude Betreiber Rauchschutztüren verbauen sollten, ist in § 35 Absatz 3 der Musterbauordnung (MBO) geregelt.
Hinweis: Denken Sie an die regelmäßige Wartung! Betreiber von Gebäuden müssen gewährleisten, dass Brandschutztüren regelmäßig sowie fachgerecht gewartet und geprüft werden – das ist baurechtlich gefordert. Welche Wartungsarbeiten an einer Brandschutztür durchzuführen sind, beschreibt dabei die vom Hersteller mitgelieferte Wartungsanleitung. Die Wartungsanleitung regelt außerdem, wie Schlösser und andere Türschließmittel zu reinigen und zu pflegen und Dichtungen auszutauschen sind. Wir übernehmen gerne die Wartung für Sie!
Sicherheit, die Leben schützt! Alles, was Sie über Brandschutz- & Rauchschutztüren wissen müssen, finden Sie hier im Blog (LinkBlog)
